ONLINE-NEWS vom 03.09.2010

Z-Saatgut mit niedrigerer Qualität zugelassen

Aufgrund der Wetterkapriolen in diesem Jahr wird auch das zertifizierte Saatgut knapp. Das gilt besonders für Winterweizen. Deshalb kann über eine Sondergenehmigung jetzt auch Weizen der niedrigeren Kategorie Z 2 zugelassen werden. Landwirte erkennen die mindere Qualität an einem roten Aufkleber.
 
Bei Z 2-Saatgut ist die Keimfähigkeit vom üblichen Grenzwert >92 Prozent herabgestuft auf >85 Prozent. Zudem wäre bei Z 2-Saatgut ein höherer Fremdbesatz zulässig: 10 statt 6 Körner pro 500 g Probe. Die Züchter sichern im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung aber zu, den Fremdbesatz auf dem hohen Z 1-Niveau zu halten, heißt es beim Bundesverband der Pflanzenzüchter (BDP).
 
Die Z 2-Säcke werden mit einem roten Aufkleber versehen, so dass der Landwirt erkennen kann, welcher Qualitätsstufe das Saatgut angehört. Inwieweit sich die Preise für Z 1 und Z 2 unterscheiden, ist noch nicht entschieden. Aus informierten Kreisen heißt es, dass die Züchter ihre Z-Lizenzen und damit die Nachbaugebühren nicht nach unten korrigieren wollen.
 
Qualitäts- und Mengenprobleme zeigen sich unterdessen in ganz Europa, vor allem in den nördlichen Ländern. In Dänemark wurde ein Antrag auf 100.000 t Winterweizen mit einer Keimfähigkeit von 65 Prozent gestellt. (ks/dlz agrarmagazin)

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